Der Einstieg in die Elektromobilität wird 2026 staatlich gefördert. Privatkunden können beim Kauf oder Leasing eines BYD Elektrofahrzeugs eine attraktive staatliche Unterstützung von bis zu 6.000 € erhalten. Abhängig von Einkommen und Familiensituation.
Die Förderung gilt für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und macht den Schritt in die Elektro-Zukunft mit einem BYD noch lohnender.
Die Höhe der staatlichen Förderung hängt von Fahrzeugart, Einkommen und Anzahl der Kinder ab.
Reine BYD Elektroautos, maximale Förderung bis zu 6.000 €:
3.000 € Basisförderung
+1.000 € bei Haushaltseinkommen bis 60.000 € oder
+2.000 € bei Haushaltseinkommen bis 45.000 €
+500 € pro Kind, maximal 1.000 €
BYD Plug-in-Hybride & Range-Extender-Fahrzeuge:
1.500 € Förderung
Voraussetzung: maximal 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Privatkunden mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 €. Mit Kindern erhöht sich die Grenze. Bei zwei Kindern auf bis zu 90.000 €.
Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Die Antragstellung ist ab Mai 2026 möglich. Auch rückwirkend!
Ja. Die Förderung gilt sowohl für Kauf als auch für Leasing von neuen BYD Elektro- und Hybridfahrzeugen.
Das geförderte Fahrzeug muss mindestens drei Jahre im Besitz bzw. Leasing bleiben.
Nein. Die Förderung gilt ausschließlich für neu zugelassene Fahrzeuge.
Der Bund stellt 3 Milliarden Euro bereit. Ausreichend für rund 800.000 Fahrzeuge.
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